Ihr Ansprechpartner für professionelle Trinkwasseranalysen für Eigentümer, Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen.
Das ifp Privates Institut für Produktqualität ist ein nach DIN EN ISO 17025 akkreditiertes Labor für Lebensmittelanalytik sowie für die Analytik von Futtermitteln, Trinkwasser und Arzneimitteln. Von der ersten Anfrage, über die Terminierung und Probenahme sowie bei Rückfragen zu Ergebnissen stehen wir Ihnen als Team aus Expert*innen zur Verfügung.
Unser standardisierter Prozess garantiert eine rechtssichere und effiziente Durchführung der Bleibeprobung gemäß TrinkwV. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum finalen Zertifikat begleiten wir Sie professionell durch alle Schritte.
Die Trinkwasserverordnung des Gesundheitsministeriums schreibt vor, dass bis zum 12. Januar 2026 alle Vermieter einen Nachweis erbringen müssen, dass in ihren Gebäuden alte Bleileitungen entfernt oder stillgelegt wurden. Der einfachste und allgemein anerkannte Weg für diesen Nachweis ist die Überprüfung des Bleigehaltes im Trinkwasser in allen Wohnungen einer Liegenschaft.
Alte Bleileitungen können das Trinkwasser mit geringen Mengen Blei belasten, was insbesondere für Schwangere, Kinder und Säuglinge gesundheitsgefährdend sein kann. Grundsätzlich gilt jedoch: Die Trinkwasserqualität in Deutschland ist sehr hoch und Bleileitungen sind potentiell vor allem in nicht modernisierten Gebäuden, die vor 1973 erbaut wurden, zu finden.
Sie haben das Recht auf einwandfreies Trinkwasser. Wenn Sie Bedenken oder den Verdacht haben, wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. ihre Hausverwaltung, da diese/r zur Aufklärung und Abhilfe verpflichtet ist. Darüber hinaus haben Sie Anspruch darauf das Untersuchungsergebnis der Bleianalyse Ihrer Wohnung zu erfahren.
In Zusammenarbeit mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Vermieter kümmern wir uns um die Organisation der Probenentnahme. In der Regel wird dafür ein Sammeltermin angesetzt, welcher Ihnen rechtzeitig schriftlich angekündigt wird. Bitte ermöglichen Sie dem Probenehmenden beim Termin für wenige Minuten Zugang zur Küche Ihrer Wohnung.
Wenn Sie Liegenschaften besitzen, die vermietet werden, müssen alle Trinkwasserinstallationen dieser Objekte nach der aktualisierten Trinkwasserverordnung bis zum 12.01.2026 nachweislich frei von Bleileitungen sein. Insbesondere in Gebäuden, die vor 1973 errichtet wurden, können Bleileitungen verbaut sein.
Als Vermieter haben Sie folgende Informationspflichten gegenüber Ihren Mietern:
• Aufklärung über potenzielle Risiken und geplante Maßnahmen bei Verdacht auf Blei
• Information über die Notwendigkeit einer Trinkwasseranalyse
Die Terminvergabe und -ankündigung übernehmen wir für Sie
Wenn nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann, dass Bleileitungen sowie bleihaltige Armaturen innerhalb des Gebäudes verbaut sind, können wir für Sie eine rechtssichere Trinkwasseruntersuchung durchführen. Sobald die notwendigen Beprobungen den aktuellen Grenzwert der TrinkwV nicht überschreiten, stellen wir Ihnen ein Zertifikat der Bleifreiheit aus.
Sollte eine Trinkwasseranalyse ergeben, dass der Grenzwert überschritten wird, sind Sie verpflichtet, Ihre Mieter umgehend darüber zu informieren. Gemäß § 47 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) besteht eine Anzeigepflicht des Betreibers bei Überschreitung des Grenzwertes für Blei.
Ab dem 12. Januar 2026 gilt gemäß § 17 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV): Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, hat diese Trinkwasserleitungen oder Teilstücke bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen.
Blei ist ein Schwermetall, das sich im Körper anreichern kann. Besonders gefährdet sind:
• Säuglinge und Kleinkinder (Entwicklungsstörungen)
• Schwangere (Risiko für das ungeborene Kind)
• alle Menschen bei langfristiger Aufnahme (Blut-, Nerven- und Nierenschäden)
Bleileitungen lassen sich oft an folgenden Merkmalen erkennen:
• Farbe & Oberfläche: Dunkelgrau, weich, lässt sich mit dem Fingernagel ritzen
• Kein magnetischer Effekt: Blei ist nicht magnetisch, im Gegensatz zu Stahl
• Klopfprobe: Bleileitungen klingen beim Klopfen dumpf
• Baujahr: Vor allem Gebäude, die vor 1973 errichtet wurden, gelten als risikobehaftet
Aktuell liegt der Grenzwert für Blei im Trinkwasser bei 10 µg/l. Ab dem 12. Januar 2028 wird der Grenzwert auf 5 µg/l halbiert. Das bedeutet: Noch geringere Bleimengen im Trinkwasser führen dann zu einer Grenzwertüberschreitung – etwa durch alte Leitungen, Lötverbindungen oder Armaturen.
Die Kosten für die Untersuchung trägt in der Regel der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung, da diese zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität verpflichtet sind.
Die Untersuchung dauert in der Regel 5 Werktage nach Probeneingang im Labor.
Bei einer Grenzwertüberschreitung müssen:
• die Mieter informiert werden
• das Gesundheitsamt benachrichtigt werden
• weitere Untersuchung zur Lokalisation der Bleikontamination durchgeführt werden
• Maßnahmen zur Abstellung der Ursache ergriffen werden (z.B. Austausch von Leitungen)
Bei einer Grenzwertüberschreitung folgt die Gestaffelte Stagnationsbeprobung zur Lokalisation der Bleikontamination:
S0-Probennahme: Wasser wird gespült bis Wasser in Versorgerqualität austritt, dann 4 Stunden Stagnation.
S1-Probennahme: Nach 4h wird der 1. Liter entnommen (Armatur/Stichleitung).
S2-Probennahme: Direkt danach wird der 2. Liter entnommen (Hausinstallation/Steigleitung).
• Nachweis gegenüber Behörden oder Mietern
• Kompetente Beratung & rechtssichere Dokumentation
• Zuverlässige Probenahme durch geschultes und sachkundiges Fachpersonal
• Akkreditierte und rechtssichere Analyse nach TrinkwV
• Wir begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess
Ganz einfach:
• Online über unser Kontaktformular
• per E-Mail an Trinkwasser@ifp-labs.com
Wir begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess – von der Erstberatung bis zur Befundauswertung.